Leistungen der Kanzlei

Folgende Leistungen biete ich in meiner Steuerkanzlei in Dinklage an:

1. Steuerberatung und Steuergestaltung

  • Beratung bei steuerlichen Einzelproblemen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Durchführung von Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanzbehörden bzw. Finanzgerichten

2. Private und betriebliche Steuererklärungen

  • Einkommensteuer –> Einkommensteuer-Service
  • Körperschaftsteuer
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
  • Antrag auf Eigenheimzulage
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Bedarfsbewertung für Grundstücke

3. Jahresabschlusserstellung für
Gewerbetreibende und Freiberufler

  • Jahresabschlüsse mit / ohne Erläuterungsbericht
  • Jahresabschlüsse mit / ohne Plausibilitätsprüfung gemäß § 18 Kreditwesengesetz
  • Gewinnermittlungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG inkl. Anlage EÜR ab 2005
  • Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften
  • E-Bilanz

4. Finanzbuchhaltung

  • Einrichten und Erstellen der laufenden Finanzbuchhaltung auf Wunsch incl. Mahnwesen und Zahlungsverkehr
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Offene-Posten-Verwaltung
  • Datenübermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an die Finanzbehörde
  • Anlagenbuchhaltung
  • auf Wunsch Controllingbericht
  • auf Wunsch Branchenkennzahlen
  • auf Wunsch graphische Auswertungen
  • die Einrichtung einer digitalen Buchhaltung ist möglich

 5. Lohnbuchhaltung

  • Einrichtung und Erstellen der laufenden Lohnbuchhaltung mit allen dazugehörenden Meldungen
  • Baulohn (Bauhauptgewerbe, Garten- und Landschaftsbau, Dachdecker)
  • Bescheinigungswesen
  • Lohnstatistiken
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

 6. Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Existenzgründungen
  • Ertragsvorschau / Unternehmensplanung
  • Liquiditätsvorschau
  • Finanzierungsberatung
  • Investitionsplanung

Lassen Sie sich von Anfang an bereits bei der anstehenden Existenzgründung professionell beraten.

Informieren Sie sich unter dem Link auch gerne umfassender zum Thema Existenzgründung.

 7. Sonstige Beratungen

  • Gesellschaftsrechtliche Gestaltung (z.B. Beratung zur Rechtsformwahl)
  • Private Vermögensaufstellung
  • Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem Stuttgarter Verfahren
  • Sonstige Beratungen auf Anfrage

Honorar

Das Honorar wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet.

Die Höhe des Honorars regelt sich in den meisten Fällen nach einem Gegenstandswert (z.B. Höhe der Einkünfte, Gesamtumsatz) und nach dem Schwierigkeitsgrad. Sofern kein Gegenstandswert vorhanden ist , z.B. bei einem reinen Beratungsgespräch, bemisst sich das Honorar nach der Zeitgebühr.

Neben den Gebühren hat ein Steuerberater auch Anspruch auf Auslagenersatz. Danach können insbesondere die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen und Reisekosten gemäß § 16 StBVV gesondert in Rechnung gestellt werden.

Sie können jederzeit gerne telefonisch oder per Mail ein unverbindliches Honorarangebot anfordern.

Für meine Aufträge gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater in der jeweils gültigen Fassung, welche Sie ebenfalls einsehen können.